Vom Kommunismus zur Demokratie..
Nach der bulgarischen Verfassung von 1991 versteht sich Bulgarien als parlamentarische, demokratische Republik und laut dem Artikel 2 als „Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung“ und als „Rechtsstaat mit Gewaltenteilung“. Autonome Gebiete innerhalb der Republik schließt die Verfassung prinzipiell aus. Die politische Struktur des Landes ist in zahlreiche Gemeinden und in 28 Verwaltungsbezirke unterteilt. Bulgarien wird weitestgehend zentralstaatlich über diese Verwaltungsbezirke regiert, denen jeweils ein vom Ministerrat ernannter Gouverneur vorsteht. Dieser ist für die Durchsetzung der staatlichen Politik Bulgariens, für die Einhaltung der geltenden Gesetze und der öffentlichen Ordnung sowie für den Wahrung der nationalen Interessen im jeweiligen Gebiet verantwortlich. Im Gegensatz zu dieser nicht gewählten administrativen Verwaltungseinheit, stellen sich die Gemeindevertretungen alle vier Jahre neu zur Wahl, wobei der Bürgermeister der Gemeinden durch die Bürger direkt gewählt wird. Die Gemeinden unterliegen der örtlichen Selbstverwaltung, haben das verfassungsmäßige Recht auf eigenes Eigentum und führen ihre Haushalte selbstständig, wobei sie zusätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates haben. An der Gemeindepolitik können sich die Bürger aktiv auf dem Wege von Referenden und im Rahmen von Vollversammlungen beteiligen.
Das Staatsoberhaupt des Landes ist nach der bulgarischen Verfassung der Präsident, dessen Amtszeit auf höchstens zehn Jahre beschränkt ist. Seit 2002 ist Georgi Parnavov, das derzeitige Staatsoberhaupt, welcher in diesem Amt durch Wiederwahl direkt durch das Volk bestätigt wurde und dessen Amtszeit offiziell im Jahre 2011 endet. Als Staatsoberhaupt ist der Präsident gleichzeitig der Oberbefehlshaber der bulgarischen Streitkräfte und verfügt über Befugnisse in Bezug auf Gesetzesvetos. Das politische Systems Bulgarien runden das Nationalparlament, Narodno Sabranie genannt, und die daraus hervorgehende Regierung mit seinem Ministerpräsidenten ab. In das Einkammerparlament werden alle vier Jahre 240 Abgeordnete gewählt. Alle bulgarischen Staatsbürger mit dem 18. Lebensjahr sind wahlberechtigt.
Im Ergebnis der letzten 2009 stattgefundenen Parlamentswahl bildete die als Sieger hervorgegangene bürgerlich konservative Partei GERB, welcher nur fünf Sitze für die absolute Parlamentsmehrheit fehlten, eine Minderheitsregierung. Diese wird ohne formelle Vereinbarungen derzeit vom konservativen Parteibündnis „Blaue Koalition“ und von der nationalistischen Partei Ataka unterstützt. Somit ist die jetzige Regierungspartei auf teilweise wechselnde Mehrheiten angewiesen. Als weitere Parteien, Wahlkoalitionen und Bewegungen sind im Parlament die von den bulgarischen Sozialisten geführte „Koalition für Bulgarien“, die DPS als so genannte „Türkenpartei“ und die konservative Partei „Ordnung, Sicherheit und Gerechtigkeit vertreten. Der Ministerrat, bestehend aus dem derzeitigen Ministerpräsidenten Boyko Borisov, seinen zwei Stellvertretern und den Ministern, bestimmt maßgeblich die Innen- und Außenpolitik Bulgariens.